
Pflegekassenzuschuss
Die Pflegekasse bezuschusst bei dem Vorliegen eines Pflegegrades die Anschaffung mit bis zu 4.000 Euro.
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Neben dem Pflegekassenzuschuss und den Zuschüssen der kfW gibt es auch regionale Förderprogramme von Bundesländern, Kreisen und Städten. Teils sind diese Zuschüsse auch kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung. Deshalb kann es sich lohnen die regionalen Förderprogramme genauer zu betrachten.
Das Land Bayern fördert barrierefreien Umbau mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 €.
Voraussetzungen
Einwohner Hamburgs können für die Anschaffung eines Treppenlifts einen Zuschuss von bis zu 15.000 vom Land Hamburg erhalten.
Voraussetzungen
Das Land Hessen fördert die Anschaffung eines Treppenlifts mit 50 % des Kaufpreises abzüglich anderer in Anspruch genommener Zuschüsse. Der maximale Förderbetrag liegt bei 6.000 Euro.
Voraussetzungen
Mecklenburg-Vorpommern erstattet die Anschaffungskosten eines Treppenlift mit 30 % als Zuschuss. Es wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 % des bewilligten Zuschusses erhoben.
Voraussetzungen
Mieter und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können vom Land Sachsen einen Zuschuss in Höhe von 80 % (maximal 8.000 Euro) für einen Treppenlift erhalten.
Voraussetzungen
Eigentümer werden vom Land Schleswig-Holstein mit 2.000 Euro für barrierereduzierende Maßnahmen unterstützt. Kleine Vermieter können einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Investitionskosten erhalten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Voraussetzungen
Die Stadt Mannheim bezuschusst einen Treppenlift mit 10 % des Kaufpreises. In begründeten Ausnahmefällen kann sich der Zuschuss auf bis zu 25 % erhöhen.
Voraussetzungen
Die Pflegekasse bezuschusst bei dem Vorliegen eines Pflegegrades die Anschaffung mit bis zu 4.000 Euro.
Der Investitionszuschuss der KfW beträgt 10 % der Anschaffungskosten. Zudem gibt es ein Programm mit einem zinsgünstigen Kredit.